Ermittlung der Ziele bei der Pflegeabsicherung
Damit alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang der Leistungen erhalten, werden diese in fünf Pflegegraden unterschieden. Somit werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen berücksichtgt.
PG 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
PG 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
PG 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
PG 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
PG 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung