Ermittlung der Ziele bei der Pflegeabsicherung

Damit alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang der Leistungen erhalten, werden diese in fünf Pflegegraden unterschieden. Somit werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen berücksichtgt.

PG 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

PG 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

PG 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

PG 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

PG 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

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